Kosmetika-Nebenwirkungen: Ansprüche geltend machen
Obgleich Kosmetika unter „normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen“ sicher sein müssen, sind unerwünschte Wirkungen von Kosmetika nicht selten. Betroffene können Schadensersatzansprüche geltend machen. Dermatologen sollten über evtl. Ansprüche aufklären und Patienten bei der erforderlichen Beweissicherung unterstützen.
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