Dermatologische Versorgung: Kein TSVG, keine offenen Sprechstunden?

Gruppe älterer Menschen sitzt auf Stühlen in der Schlange, um den Arzt in der Lobby der medizinischen Einrichtung zu sehen
© iStock / JackF

Auf einen Blick:

  • Wegfall der TSVG-Extravergütung bedroht offene Sprechstunden und könnte die Zahl kurzfristiger Facharzttermine deutlich reduzieren.
  • GKV-Spargesetz gefährdet die ambulante Versorgung insgesamt – mit weniger Terminen und längeren Wartezeiten.“

Was passiert, wenn die offene Sprechstunde verschwindet?

Ein neu aufgetretener Hautausschlag, ein entzündlicher Schub oder eine verdächtige Pigmentveränderung halten sich selten an Terminpläne. Viele dermatologische Beschwerden entstehen plötzlich, verschlechtern sich innerhalb kurzer Zeit oder lösen bei Betroffenen erhebliche Verunsicherung aus. Umso wichtiger sind Versorgungsangebote, die eine zeitnahe fachärztliche Abklärung ermöglichen. Zu diesen Angeboten gehören offene Sprechstunden und kurzfristig verfügbare Facharzttermine. Sie haben sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Bestandteil der ambulanten Versorgung entwickelt. Doch genau diese Strukturen stehen derzeit im Mittelpunkt einer gesundheitspolitischen Debatte, die weit über Fragen der Vergütung hinausgeht. Denn aus Sicht ärztlicher Berufsverbände könnten aktuelle Sparpläne dazu führen, dass die Zahl verfügbarer Termine künftig wieder sinkt.

Ein politischer Kompromiss mit Folgen für die Versorgung

Ausgangspunkt der Diskussion ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das 2019 eingeführt wurde. Ziel war es, den Zugang zu Facharztterminen zu verbessern und Wartezeiten zu verkürzen. Dafür wurde ein Kompromiss geschlossen: Vertragsärzte erhöhten ihre Mindestsprechstunden für gesetzlich Versicherte von 20 auf 25 Stunden pro Woche. Im Gegenzug wurden bestimmte Leistungen extrabudgetär vergütet. Dazu zählen unter anderem offene Sprechstunden sowie Termine, die über die Terminservicestellen vermittelt werden. Nach Auffassung des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen (BVDD) hat dieses Modell dazu beigetragen, zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaffen und Patienten schneller in die Praxen zu bringen. Nun sollen jedoch genau jene Vergütungsbestandteile entfallen, die damals als Gegenleistung für die Ausweitung der Versorgung eingeführt wurden. Für viele niedergelassene Ärzte stellt dies die Grundlage des damaligen Kompromisses infrage.

Warum Dermatologen Alarm schlagen

Besonders deutlich wird die Kritik bei den offenen Sprechstunden. Nach Angaben des BVDD wären diese bei einer Rückkehr zur früheren 20-Stunden-Regelung wirtschaftlich kaum noch aufrechtzuerhalten. Der Verband kündigte deshalb an, seine Mitglieder im Falle einer Abschaffung der TSVG-Vergütung dazu aufzurufen, die GKV-Sprechstunden wieder auf das frühere Niveau zurückzuführen. Für die Dermatologie hätte dies besondere Bedeutung. Offene Sprechstunden ermöglichen häufig die schnelle Abklärung von Hautveränderungen, die nicht bis zum nächsten regulären Termin warten können. Nach Einschätzung des Verbandes könnte die Zahl verfügbarer Facharzttermine dadurch um bis zu 20 Prozent sinken. BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski kritisiert zudem die Darstellung, bei der extrabudgetären Vergütung handele es sich um eine „Doppelvergütung“. Tatsächlich würden diese Leistungen lediglich außerhalb der regulären Budgetierung vergütet und damit zu den vereinbarten Preisen bezahlt.

Das GKV-Spargesetz erhöht den Druck

Die Debatte um das TSVG ist Teil einer größeren gesundheitspolitischen Auseinandersetzung. Mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung die finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen. Hintergrund ist eine prognostizierte Finanzierungslücke in Milliardenhöhe. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sollen allein im ambulanten Bereich Einsparungen von rund 2,7 Milliarden Euro im kommenden Jahr erzielt werden. Kritisch bewertet die Organisation insbesondere die geplante Deckelung bislang extrabudgetär vergüteter Leistungen. Betroffen wären unter anderem ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen, Terminvermittlungen und weitere Leistungen, die bislang nicht mengenbegrenzt vergütet wurden. Die KBV warnt davor, dass die vorgesehenen Einsparungen letztlich zulasten der Patientenversorgung gehen könnten. Nach eigenen Berechnungen könnten bundesweit rund 46 Millionen Behandlungsfälle pro Jahr künftig nicht mehr finanziert werden.

Zwischen Sparzwang und Patientenversorgung

Die Debatte um das TSVG und das geplante GKV-Spargesetz wirft damit eine grundlegende Frage auf: Wie lässt sich die Finanzierung des Gesundheitssystems sichern, ohne den Zugang zur ambulanten Versorgung einzuschränken? Welche Folgen die aktuellen Reformpläne für Dermatologen und ihre Patienten haben könnten und warum die Diskussion weit über reine Vergütungsfragen hinausgeht, beleuchtet der gesundheitspolitische Vortrag im Rahmen des CME-zertifizierten Online Dermatologiekongresses  „Vulkan Haut – Ent-Zündungen des Integuments in Kindheit, Jugend und Erwachsenenalter“.

FAQ / Häufige Fragen

Was bedeutet der Wegfall der TSVG-Extravergütung für Patient:innen?

Offene Sprechstunden beim Hautarzt könnten wegfallen. Der BVDD warnt vor bis zu 20 Prozent weniger Facharztterminen und längeren Wartezeiten für GKV-Patient:innen.

Was ist das GKV-Spargesetz und welche Folgen hat es für die Dermatologie?

Das Gesetz plant Einsparungen von 2,7 Milliarden Euro im ambulanten Bereich – mit der Folge weniger Termine, gefährdeter Früherkennungsuntersuchungen und eingeschränkter Versorgung.

Warum sind offene Sprechstunden beim Hautarzt so wichtig?

Hautausschläge, Entzündungen oder verdächtige Pigmentveränderungen brauchen schnelle Abklärung. Offene Sprechstunden ermöglichen das – ohne wochenlange Wartezeiten.

Was fordert der BVDD angesichts der Sparmaßnahmen?

Der BVDD lehnt den Wegfall der TSVG-Vergütung ab und kündigt an, Mitglieder zur Reduzierung der GKV-Sprechstunden auf 20 Stunden pro Woche aufzurufen.

Quellen:

  1. Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V. (BVDD). Keine extrabudgetäre TSVG-Vergütung – keine offenen Sprechstunden mehr. Pressemitteilung vom 31.03.2026.
  2. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). GKV-Spargesetz: Ambulante Versorgung in Gefahr. 11.05.2026.

Autor: Dr. Christian Kretschmer

Für weitere Informationen und zur Anmeldung des Spektrum Dermatologie Kongresses gelangen Sie auch hier!

Folgen Sie auch unserem LinkedIn-Kanal Spektrum Dermatologie und bleiben Sie stets über aktuelle Kongressnews und Fachinformationen rund um die Dermatologie informiert.

Zurück zur Übersicht

Bepanthen® Pflichttext

Bepanthen® Pflichttext

Bepanthe® ANTISEPTISCHE WUNDCREME

Wirkstoffe: Dexpanthenol und Chlorhexidinbis(D-gluconat)

Bepanthen® AUGEN- UND NASENSALBE, Bepanthen® LÖSUNG, Bepanthen® WUND- UND HEILSALBE

Wirkstoff: Dexpanthenol

Zusammensetzung:

Bepanthen® ANTISEPTISCHE WUNDCREME:

1g Creme enthält als Wirkstoffe: 5 mg Chlorhexidinbis (D-gluconat), 50 mg Dexpanthenol. Sonstige Bestandteile: Macrogolstearat 1500; Glycerolmonostearat 40-55; Cetomacrogol 1000; Dickflüssiges Paraffin; Cetylstearylalkohol (Ph. Eur.); Dimeticon 1000; Glycerol 85%; Hartparaffin; Hyetellose; Gereinigtes Wasser.

Bepanthen® Augen- und Nasensalbe:

1 g Salbe enthält als Wirkstoff: 50 mg Dexpanthenol. Sonstige Bestandteile: rac-(3R)-3-Hydroxy-4,4-dimethyloxolan-2-on; Wollwachs; Dickflüssiges Paraffin; Weißes Vaselin; Gereinigtes Wasser.

Die Bepanthen® Augen- und Nasensalbe enthält keine Konservierungs-, Farb- oder Duftstoffe.

Bepanthen® LÖSUNG:

1 ml Lösung enthält als Wirkstoff: 50 mg Dexpanthenol. Sonstige Bestandteile: Natriumbenzoat; Methyl(4-hydroxybenzoat); Propyl(4-hydroxybenzoat); (3R)-3-Hydroxy-4,4-dimethyloxolan-2-on; Gereinigtes Wasser.

Bepanthen® Wund- und Heilsalbe:

1 g Salbe enthält als Wirkstoff: 50 mg Dexpanthenol. Sonstige Bestandteile: Gebleichtes Wachs; Dickflüssiges Paraffin; Dünnflüssiges Paraffin-Weißes Vaselin-Ceresin-Glycerolmonooleate (veg.)-Wollwachsalkohole-Gemisch (Protegin X); Gereinigtes Wasser; Cetylalkohol (Ph.Eur.); Mandelöl; Stearylalkohol (Ph.Eur.); Weißes Vaselin; Wollwachs.

Anwendungsgebiete:

Bepanthen® ANTISEPTISCHE WUNDCREME:

Zur antiseptischen Behandlung von oberflächlichen Wunden; Schürf-, Riss-, Platz- und Kratzwunden.

Bepanthen® Augen- und Nasensalbe:

Zur Unterstützung der Heilung bei oberflächlichen leichten Hautschädigungen an der Hornhaut, Bindehaut bzw. Nasenschleimhaut.

Bepanthen® LÖSUNG:

Zur Unterstützung der Heilung von Haut- und Schleimhautläsionen verschiedener Ätiologie.

Bepanthen® Wund- und Heilsalbe:

Zur Unterstützung der Heilung bei oberflächlichen leichten Haut- und Schleimhautschädigungen.

 

Gegenanzeigen:

Bepanthen® ANTISEPTISCHE WUNDCREME darf nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen Chlorhexidin, Dexpanthenol oder einen der sonstigen Bestandteile.

Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden bei tiefen oder sezernierenden Wunden, Ulcus cruris und unter Verwendung eines Okklusivverbandes.

Kontakt mit Auge, Ohr und Schleimhaut ist zu vermeiden.

Bepanthen® Augen- und Nasensalbe; Bepanthen® Lösung; Bepanthen® Wund- und Heilsalbe darf nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen Dexpanthenol oder einen der sonstigen Bestandteile.

Für Bepanthen® LÖSUNG zusätzlich:

Überempfindlichkeit gegen Methyl-4-hydroxybenzoat oder Propyl-4-hydroxybenzoat.

Nebenwirkungen:

Bepanthen® ANTISEPTISCHE WUNDCREME; Bepanthen® Augen- und Nasensalbe; Bepanthen® LÖSUNG; Bepanthen® Wund- und Heilsalbe:

Erkrankungen des Immunsystems und Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes:

Allergischen Hautreaktionen wie z.B. Kontaktdermatitis, allergische Dermatitis, Juckreiz, Rötung, Ekzem, Ausschlag, Nesselsucht, Hautreizung und Bläschen.

Für Bepanthen® ANTISEPTISCHE WUNDCREME zusätzlich:

Erkrankungen des Immunsystems und Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes:

Überempfindlichkeit, anaphylaktische Reaktion und anaphylaktischer Schock (potentiell lebensbedrohlich) mit entsprechenden Manifestationen bzgl. Labor und Klinik einschließlich Asthma Syndrom, leichte bis mittelschwere Reaktionen, die potentiell Haut, Atemwege, Magen-Darm-Trakt und Herz-Kreislauf-System beeinflussen, einschließlich Symptomen wie z.B. Ausschlag, Nesselsucht, Ödeme, Juckreiz, Herz- und Atembeschwerden.

Für Bepanthen® LÖSUNG zusätzlich:

Methyl-4-hydroxybenzoat und Propyl-4-hydroxybenzoat können Überempfindlichkeitsreaktionen, auch Spätreaktionen, hervorrufen.

Auswirkungen auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen:

Bepanthen® Augen- und Nasensalbe: Bei Anwendung am Auge ist kurzfristig eine leichte Sehbeeinträchtigung möglich.

Hinweise:

Bepanthen® ANTISEPTISCHE WUNDCREME:

Enthält Cetylstearylalkohol. Bitte Packungsbeilage beachten. Kontakt mit Auge, Ohr und Schleimhaut ist zu vermeiden.

Bepanthen® Augen- und Nasensalbe:

Enthält Wollwachs. Bitte Packungsbeilage beachten.

Bepanthen® LÖSUNG:

Enthält Natriumbenzoat, Methyl(4-hydroxybenzoat), Propyl(4-hydroxybenzoat). Bitte Packungsbeilage beachten. Kontakt mit den Augen vermeiden.

Bepanthen® Wund- und Heilsalbe:

Enthält Wollwachs, Stearylalkohol und Cetylalkohol. Packungsbeilage beachten. Kontakt mit den Augen vermeiden.

Bayer Vital GmbH, 51368 Leverkusen, Deutschland

Stand: 03/2024

Navigation Schließen Suche E-Mail Telefon Kontakt Pfeil nach unten Pfeil nach oben Pfeil nach links Pfeil nach rechts Standort Download Externer Link Startseite Geschützt Pfeil nach unten Pfeil nach rechts Feedback Häkchen Dauer Dokumentation Beobachtung Beta-Phase Stern Struktur