Wenn die Hände brennen: Neue Versorgungsformen des Handekzems
Vortrag von Prof. Dr. med. Swen Malte John
Es entwickeln sich in letzter Zeit so rasch Verbesserungen und Erweiterungen des Spektrums in der Prävention und Therapie bei Handekzemen, dass unsere deutsche Leitlinie „Handekzem“ von 2023 schon nicht mehr vollständig aktuell ist. Das ist eine erfreuliche Nachricht für alle Erkrankten. Für uns Ärzte ebenfalls, erlaubt es doch, umzudenken und sich von alten Reflexen zu lösen.
Das Handekzem ist mit einer Jahresprävalenz von bis zu 9 % eine Volkskrankheit mit erheblicher Beeinträchtigung Betroffener im Privatleben und vielfach auch dem Beruf. Dabei ist bemerkenswert, dass Frauen in der unselektierten Bevölkerung etwa doppelt so häufig wie Männer betroffen sind. Interessanterweise ist dieses Phänomen nahezu durchgängig in allen Industriestaaten zu beobachten. Angeschuldigt wird hierfür die höhere hautbelastende Exposition im Privatleben, sprich der höhere Anteil an ungeschützter Feuchtarbeit im Haushalt. Da es sich bei der Mehrzahl der Handekzeme um Erkrankungen mit Schwellenwert handelt, würde eine Gleichverteilung entsprechender Tätigkeiten im Haushalt auf beide Geschlechter vermutlich dafür sorgen, dass deutlich weniger Handekzeme aufträten, weil die Exposition bei allen in der Familie dann eher unterschwellig bliebe. Hieraus wird schon deutlich, dass Prävention ein wesentlicher Faktor zur Verminderung der epidemiologischen Dominanz von Handekzemen mit ihrer erheblichen psychosozialen Dimension wäre – wenn wir sie nur umsetzten. Dazu gehörten so einfache Vorgehensweisen wie Handschuhtragen und eine konsequente Hautpflege. Die deutsche Leitlinie Handekzem (1) unterstreicht entsprechend die Bedeutung von Pflegemaßnahmen als tragende Säule der Versorgung, dies präventiv und auch proaktiv nach überwundenem Erkrankungsschub. Weiterhin setzt die Leitlinie auf Aufklärung und hebt den hohen Beratungsbedarf Betroffener bezüglich Prävention und Therapie hervor.
Hier ist die Leitlinie erfreulich aktuell, auf der anderen Seite ist das Postulat vermehrter Beratung in der kassenärztlichen Versorgung leider meist akademisch. Glücklicherweise ist das bei der Meldung an die Unfallversicherungsträger anders; hier sind entsprechende Beratungsangebote Betroffener etabliert, weil es eine der häufigsten beruflichen Erkrankungen ist. Durch Änderungen der Gesetzeslage mit dem Jahr 2021 ist es für die Anerkennung einer Berufskrankheit der Haut nicht mehr erforderlich, dass die Tätigkeit aufgegeben und die Notwendigkeit dazu auch als medizinisch unabdingbar wegen Ausschöpfung der präventiven und therapeutischen Möglichkeiten bescheinigt wurde. Das bedeutet, dass ganz erhebliche Hürden für die Anerkennung einer Berufskrankheit entfallen sind. Da es eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung bei begründetem Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit gibt, bedeutet das aber umgekehrt auch, dass jetzt wir Ärzte aller Fachrichtungen sehr viel rascher von dieser gesetzlichen Meldeverpflichtung erfasst sind. Es ist dabei wichtig zu wissen, dass es nicht erforderlich ist, dass eine Erkrankung de novo durch berufliche Belastungen ausgelöst worden ist, sondern dass etwa bei vorbestehender Hauterkrankung schon dann eine berufliche Kausalität zu bejahen ist, wenn es unter der Arbeit „lediglich“ zu einer Verschlimmerung kommt. Die Anforderungen für die Eintrittspflicht der Unfallversicherung sind hier nicht hoch. Bisher werden deutlich zu wenig Meldungen an die gesetzliche Unfallversicherung bei Personen erstattet, die von beruflichen Handekzemen betroffen sind. Ohne die Meldung wird es freilich nicht gelingen, Erkrankten dabei zu helfen, dass sie ihre umfangreichen gesetzlichen Ansprüche umsetzen können (extrabudgetäre medizinische Versorgung, Hautschutzseminare, stationäre Heilverfahren, Verletztengeld, Übergangsleistungen, ggf. Rente, Umschulung). Hier sind wir Ärzte aller Fachrichtungen am Zug. Dermatologen haben zusätzlich die Möglichkeit, in solchen Fällen einen aussagekräftigen Hautarztbericht zu erstatten; Betriebsmediziner können daneben zusätzlich auch einen Gefährdungsbericht Haut für die Meldung an die Unfallversicherung verwenden (tun es aber bisher leider selten nach Daten der Unfallversicherung).
Das Handekzem kommt ja immer mit einem Vornamen, zum Beispiel nach Ätiologie: irritativ, allergisch, atopisch, oder nach Morphe: z. B. hyperkeratotisch-rhagadiform, mikrobiell. Jeder Spielart sind dabei unterschiedliche lokal oder Systemtherapien in-label, z. T auch off-label zugeordnet; unsere Leitlinie (1) gibt dazu ausführlich Auskunft. Zahlreiche Therapien werden verwendet, für die wenig Evidenz vorliegt, bzw. die off-label sind. Der ärztliche Standardreflex ist seit jeher die Anwendung von lokalen (oder auch systemischen) Kortikosteroiden. Hier ist angebracht, angesichts des sich erweiternden Spektrums von Therapien, darüber nachzudenken, wie lange Corticosteroide angewandt werden können, ohne die Gefahr einer erheblichen weiteren Schädigung der - beim Handekzem ohnehin höchst fragilen - Hautbarriere durch die Therapie. Bisher sind Biologika (TH2-Antagonisten) und systemische JAK-Inhibitoren nur beim atopischen Handekzem zugelassen; hier liegen mittlerweile gute randomisierte Studien und umfangreiche real-life-Erfahrungswerte vor. Viel spricht dafür, dass deren Einsatz auch jenseits des atopischen Handekzems Betroffenen erhebliches Leiden ersparen könnte. Seit September 2024 ist ein lokaler JAK-Inhibitor hinzugetreten, der in-label für das gesamte klinische Spektrum des Handekzems unabhängig von Ätiologie und Morphe zugelassen ist; weitere werden voraussichtlich folgen.
Zusammenfassung
Es geht voran mit einer der schwierigsten therapeutischen Herausforderungen, dem chronischen Handekzem. Es ist erfreulich, dass wir auf ein täglich größer werdendes Spektrum von Substanzen zurückgreifen können. Es lohnt sich, sich im Interesse der Patienten darauf einzulassen!
Literatur:
(1) Bauer A, Brans R, Brehler R, Büttner M, Dickel H, Elsner P, Fartasch M, Herzog C, John SM, Köllner A, Maul JT, Merk H, Molin S, Nast A, Nikolakis GB, Schliemann S, Skudlik C, Weisshaar E, Werfel T, Zidane M, Worm M (2023) S2k-Leitlinie Diagnostik, Prävention und Therapie des Handekzems. JDDG 21(9):1054-1076
verfügbar unter: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/013-053