| UV-Belastung

AK-Prävention durch UV-Schutz – was hilft wieviel?

Aktinische Keratosen entstehen vornehmlich durch chronische UV-Exposition insbesondere durch UVB-Strahlung. Die wichtigste Bedeutung im Schutz vor dieser Strahlung, ist das Meiden der Mittagssonne, der Aufenthalt im Schatten und das Tragen von UV-Schutzkleidung. Die wohl am häufigsten gewählte Methode des UV-Schutzes allerdings, ist die Anwendung von Sonnenschutzmitteln. Diese unterscheiden sich in ihrem Anteil Bezug auf die Grundlage (Spray, Gel, Lotion, Creme) und ihrer Wirksamkeit gegenüber des UVA-UVB-Spektrums. Der Lichtschutzfaktor besagt, um welchen Faktor der individuelle Eigenschutz der Haut bis zum Auftreten eines UVB-bedingten Erythems durch das Auftragen des Sonnenschutzmittels verlängert wird. Allerdings gilt dies nur, wenn auch eine adäquate Menge von Sonnenschutzmittel aufgetragen wird und nach dem Baden oder Abtrocknen nachgecremt wird. Das erneute Auftragen von Sonnenschutzmittel verlängert dabei jedoch nicht die Zeit, die in der Sonne verbracht werden kann, sondern sorgt lediglich dafür, dass der zugrunde liegende Lichtschutzfaktor tatsächlich erreicht wird. Um die volle Wirkung und damit den vollen Lichtschutzfaktor zu erreichen müssen in der Regel 2 mg Sonnenschutzmittel pro cm2 Haut angewendet werden (1). Doch wieviel Sonnenschutzmittel entspricht das? Die Fingerspitzen-Regel kann als Orientierung dienen, wobei eine Fingerspitze einem Streifen Sonnenschutzmittel von der Fingerspitze des Zeigefingers bis zur ersten Gelenkbeuge entspricht. Eine Fingerspitze Sonnenschutzmittel reicht dabei aus, um die Fläche einer Hand (entspricht 1% Körperoberfläche) mit einer vollwirksamen Menge zu bedecken. Bei der Anwendung von Sonnenschutzmitteln ist ein flächendeckendes Vorgehen für die Wirksamkeit unerlässlich. Im Gesicht werden dabei häufig die Ohren, die Regionen um die Augen, die Nase und den Mund, sowie die Region angrenzend an den Haaransatz nicht ausreichend mit Sonnenschutzmittel bedeckt (2). Ergänzend kann zum Schutz des Lippenrotes ein Lippenstift mit Lichtschutzfaktor aufgetragen werden. Keinesfalls sollte die Anwendung von Sonnenschutz als Alibi für exzessive Sonnenexposition dienen.

Literatur:

1 Stenberg C, Larkö O. Arch Dermatol. 1985 Nov;121(11):1400-2.

2 Loesch H, Kaplan DL. Arch Dermatol. 1994 May;130(5):665-6. doi: 10.1001/archderm.130.5.665.

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