Webinar: „(Hand-)Ekzeme, BK 5101“

Hauterkrankungen in der Betriebsmedizin

Webinare mit praktischen Fallbeispielen

Video des Webinars

Bestätigung*
Link

Es gibt viel Neues bei Hauterkrankungen, die mit 60% aller bestätigten Fälle beruflicher Erkrankungen seit vielen Jahren langjährig die Spitzenposition unter den Verdachtsmeldungen beruflicher Erkrankungen innehaben – auch wenn ihnen dieser Rang jüngst abgelaufen wurde von COVID-Infektionen im Gesundheitswesen BK 3101. Die Pandemie hat aber gerade im Gesundheitswesen infolge der verschärften Hygienemaßnahmen zu einer Art Epidemie in der Pandemie geführt, mit vermehrtem Auftreten von Handekzemen im Sinne der BK 5101, während sich in anderen Branchen deren Häufigkeit verringert hatte.

Die BK 5101 („schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen...“) war vor der Pandemie die häufigste berufliche Erkrankung mit ca. 20.000 Verdachtsmeldungen pro Jahr, unter der Pandemie sind die Zahlen 2021 auf 17.000 zurückgegangen u.a. wegen Kurzarbeit oder zeitweise kompletter Schließung mancher Branchen, in denen Hautgefährdungen auftreten (zum Beispiel Gastronomie). Die wesentliche Änderung in 2021 ist aber mit der BK-Rechtsreform gekommen, mit der der Unterlassungszwang weggefallen ist. Damit sind die wesentlichen Hürden für eine Anerkennung einer BK 5101 entfallen und bereits im ersten Jahr der Einführung dieser Gesetzesänderung sind die Anerkennungen um den Faktor 10 auf über 4.000 gestiegen. Das schafft nun eine gänzlich neue Situation für Arbeits- und Betriebsmediziner*innen: Erstmals anerkannte BK-Fälle 5101 unter den Beschäftigten mit persistierender hautgefährdender Exposition. Das gab‘s noch nie.

In der Vergangenheit war die Voraussetzung für die Anerkennung einer BK 5101 die Tätigkeitsaufgabe. Zum 01.01.2021 ist das Entfallen, damit ist die Verbindlichkeit der individualpräventiven und medizinischen Versorgung für die Unfallversicherungsträger erheblich gewachsen. Auch kann bei anerkannter BK 5101 eine rentenberechtigende MdE bei weiter hautbelastend Tätigen resultieren. Umso größer ist jetzt das Bedürfnis der Unfallversicherungsträger, eine optimale arbeitsmedizinische Versorgung in dieser für Sie ganz neuen Kategorie von Beschäftigten sicherzustellen. Natürlich gilt nach wie vor, dass alles darangesetzt werden sollte, das Eintreten einer BK 5101 durch möglichst frühzeitig einsetzende gezielte Prävention zu vermeiden – für deren Wirksamwerden hat sich das Zeitfenster durch die BK-Rechtsreform jetzt allerdings wesentlich verkürzt, auf maximal 6 Monate. Umso mehr werden sich Unfallversicherungsträger in Zukunft noch rascher an Betriebsmediziner*innen wenden und um deren Unterstützung bitten, dafür ist der Betriebsärztliche Gefährdungsbericht Haut (F 6060-5101) aufgewertet worden, der nun noch die zusätzliche Indikation: „Bericht im Rahmen der Aufklärung und Beratung nach Paragraf 9 Abs. 4 SGB VII“ bekommen hat.

Der Gesetzgeber hat nämlich mit der BK-Rechtsänderung auch diesen Paragrafen angepasst und Unfallversicherungsträgern eine umfassende Informationspflicht bezüglich Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz und Präventionsmöglichkeiten auferlegt. Hier setzen Unfallversicherungsträger auf die Mithilfe der Arbeits -und Betriebsmedizin; dafür sind entsprechende neue Vereinbarungen zu schließen. Eine wesentliche neue Option – und Herausforderung - für die Arbeitsmedizin. Darüber hinaus ist auch die Mitwirkungspflicht von erkrankten Beschäftigten seitens des Gesetzgebers betont worden (Paragraf 9, Abs. 4 (3,4) SGB VII). Umso mehr müsste jede(r) Arbeits- und Betriebsmediziner:in perfekt auf der für die Prävention dieser so extrem häufigen beruflichen entzündlichen Hauterkrankungen bereitstehenden Klaviatur spielen können: dem sogenannten Verfahren Haut der DGUV (ambulantes dermatologisches Heilverfahren, Hautschutzseminare, stationäre Heilverfahren).

Das Webinar wird sich eingehend mit den vielen Neuerungen bei den entzündlichen beruflichen Hauterkrankungen, den neuen Anforderungen und Stolperfallen für die Arbeits[1]und Betriebsmedizin und dem breiten Spektrum präventiver Maßnahmen, einschließlich der Auswahl von geeignetem Hautschutz, beschäftigen.

Prof. Dr. med. Swen Malte John

Seminarleitung

Prof. Dr. med. Swen Malte John

Abteilung „Dermatologie, Umweltmedizin“ Universität Osnabrück
Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) an der Universität Osnabrück
Niedersächsisches Institut für Berufsdermatologie (NIB)
ICOH Scientific Committee Environmental & Occupational Dermatoses

Zurück zur Eventübersicht

Navigation Schließen Suche E-Mail Telefon Kontakt Pfeil nach unten Pfeil nach oben Pfeil nach links Pfeil nach rechts Standort Download Externer Link Startseite Geschützt