| Heller Hautkrebs

Erhöhtes AK-Risiko: Wer sollte aufgeklärt werden?

Neben der Freizeitgestaltung beeinflusst die berufliche Tätigkeit die kumulative UV-Dosis während des Lebens unter Umständen enorm. Daher kann gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung das Vorliegen multipler aktinischer Keratosen mit einer Gesamtfläche von > 4 cm2 hinweisend sein, für das Vorliegen einer Berufskrankheit, wenn der Versicherte langjährig der natürlichen UV-Strahlung durch seinen Beruf im Freien ausgesetzt war oder aber in Ländern mit deutlich erhöhter UV-Exposition tätig war. Ein weiterer diskutierter Risikofaktor für das Auftreten von sog. nicht-melanozytärem-Hautkrebs stellt die vom Patienten eingenommene Medikation dar. Der im Oktober 2018 erschienene rote Handbrief für den Einsatz des Diuretikums Hydrochlorothiazid (HCT) und Kombinationspräparate weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einnahme dieser Medikamente mit einem erhöhten Risiko für die Entwicklung von nicht-melanozytärem Hautkrebs assoziiert sein kann und entsprechende UV-Schutzmaßnahmen unter der Therapie empfohlen sind. Daher sollte der Einsatz von HCT bei Patienten mit hoher kumulativer UV-Belastung (beruflich oder privat), bereits vorhandener aktinischer Schädigung oder diagnostiziertem nicht-melanozytärem Hautkrebs kritisch hinterfragt werden und insbesondere diese Patientengruppe bezüglich eines konsequenten UV-Schutzes informiert werden. Als weitere Patientengruppe, die engmaschige dermatologische Vorsorgeuntersuchungen und detaillierte Hinweise für den Umgang mit Sonnenexposition erhalten sollte, gelten immunsupprimierte Patienten beispielsweise nach Organtransplantation oder mit dysfunktionalem Immunsystem im Sinne einer chronisch-lymphatischen Leukämie. Für Organtransplantierte wird neben zusätzlicher Risikofaktoren eine immunsuppressive Medikation mit Cyclosporin, Azathioprin und Tacrolimus als mögliche Ursache für das vermehrte Auftreten von nicht-melanozytärem Hautkrebs diskutiert (1). Therapeutisch kann ein Wechsel auf ein mTOR-Inhibitor-basiertes Immunregime unter Umständen das Risiko für das Auftreten von nicht-melanozytärem Hautkrebs senken (2). Die Entscheidung, ob dies jedoch für den individuellen Patienten eine Präventionsmöglichkeit darstellt, obliegt der jeweiligen Transplantationsabteilung.

Literatur:

1 Plasmeijer EI et al.J Eur Acad Dermatol Venereol. 2019 Dec;33 Suppl 8:33-37. doi: 10.1111/jdv.16025.

2 Murray SL et al. . Ren Fail. 2020 Nov;42(1):607-612. doi: 10.1080/0886022X.2020.1785499.

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